Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen
Sie können an der Weiterbildung teilnehmen, wenn Sie:
- eine Ausbildung in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, in der Altenpflege oder Heilerziehungspflege abgeschlossen haben
- mehrjährige Berufserfahrung in der Krankenpflege haben oder ein Jahr lang die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Sozialstation übernommen haben.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Abschlusszeugnisse
Art und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung erstreckt sich über ein Jahr und umfasst insgesamt 480 Unterrichtsstunden. Sie wird in 12 Blöcken durchgeführt. Jeden Monat haben Sie eine Woche Unterricht zu jeweils 36 Stunden.
Inhalte der Weiterbildung
- Fachkunde: 148 Stunden
- Aktuelle Aspekte der Pflege
- Pflegeverständnis
- Pflegemodelle/-theorien
- Pflegeplanung, Pflegedokumentation
- Pflegestandards
- Qualitätssicherung
- Informationen über moderne Pflegemethoden, z. B. Basale Stimulation, Kinästhetik
- Hygiene in Sozial- und Pflegestationen
- Fort- und Weiterbildung
- Ambulante Sozialdienste
- Praktische Umsetzung aktueller gesetzliche Grundlagen in den Pflege- und Sozialstationen
- Umgang mit Sozialgeheimnissen und Dokumentationspflicht
- Organisation von Hilfsangeboten
- Aktuelle Aspekte der Pflege
- Psychologie/Gesprächsführung: 64 Stunden
- Öffentlichkeitsarbeit/Marketing: 16 Stunden
- Darstellung gegenüber
- Behörden
- Vereinen
- Selbsthilfegruppen und anderen Institutionen
- Kommunen und politischen Gremien
- Service-Marketing im Dienstleistungssektor
- Marketingpolitische Instrumente im Sozialmarketing
- Berichtspflicht gegenüber Gremien
- Pressearbeit
- Darstellung gegenüber
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen: 32 Stunden
- Vertragswesen für ambulante Dienste
- Finanzierung und Rechnungswesen
- Einnahmen ambulanter Dienste
- Grundlagen der EDV-Anwendung im Bereich der sozialen Dienste: 36 Stunden
- Computerkurs (je nach Vorwissen Grund- oder Aufbaukurs)
- Personalmanagement: 104 Stunden
- Motivation der Mitarbeiter
- Teamarbeit
- Mitarbeiterführung
- Mitarbeitergewinnung
- Delegation und Kontrolle von Aufgaben
- Mitarbeiterbeurteilung
- Verhandlungsstrategien
- Dienstplangestaltung
- Fach- und Dienstaufsicht
- Personalfortbildung
- Qualitätsmanagement in ambulanten Pflegediensten
- Rechtskunde: 80 Stunden
- Grundlagen des Rechts
- Schuldrecht
- Haftungsrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
Fortbildungspunkte
Für die Teilnahme können 40 Fortbildungspunkte für die "Registrierung beruflich Pflegender" angerechnet werden.
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung befähigt Sie, auf der Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der ambulanten Pflege" vom 07.03.1996, den Anforderungen an verantwortliche Pflegefachkräfte gemäß Abschnitt 3.1.2.2 (b) zu entsprechen.
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Weiterbildung
Die Abschlussprüfung der Weiterbildung besteht aus Ihren Leistungsnachweisen in ausgewählten Lehrgebieten und einer mündlichen Prüfung.
Ihre Unterkunft
Das IWK kann Ihnen während der Unterrichtswoche bei Bedarf ein preisgünstiges Quartier vermitteln.
Wichtiger Hinweis für Sie
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter/-innen an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft.