Informationen zu Ihrer Ausbildung beim IWK
Teilnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferin, zum Krankenpflegehelfer / zur Krankenpflegehelferin, zum Heilerziehungspflegehelfer / zur Heilerziehungspflegehelferin
- Genehmigter Antrag auf Verkürzung der Ausbildung durch die zuständige Schulbehörde
- Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung
Form und Dauer
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre in Vollzeit und umfasst mindestens 1480 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in unserer Pflegeschule sowie mindestens 1932 Stunden in den verschiedenen Einsatzbereichen bzw. beim Träger der praktischen Ausbildung. Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres findet eine schulische Zwischenprüfung statt.
Nach zwei Jahren endet die verkürzte Ausbildung mit einer Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschlussberechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
Abschluss
Nach zwei Jahren endet die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der staatlich anerkannten Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.
Bewerbungsunterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Schulabschlusszeugnis bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigung (beglaubigt)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigt)
- Genehmigter Antrag auf Verkürzung der Ausbildung durch die zuständige Schulbehörde
Vor Ausbildungsbeginn sind einzureichen:
- Ärztliche Bescheinigung(nicht älter als drei Monate)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis(nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache Kompetenzstufe B 1, sofern die Herkunftssprache nicht Deutsch ist
- Belehrung über Infektionsschutzgesetz
- Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz (u. a. Hepatitis)
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Finanzierungsmöglichkeiten für Sie
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung (Jobcenter) möglich.
Auf Antrag können nicht geförderte Teilnehmer in sozialen Härtefällen einen Zuschuss zur Reduzierung des Schulgeldes über das Institut beantragen.
Zertifizierung
Die Maßnahme ist zertifiziert
Druckversion (PDF)
Wichtiger Hinweis für Sie
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter(innen) an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft.