Neue Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in
Diese Neuigkeit wird einige freuen, die den Weg in die Heilerziehungspflege gehen möchten: Die Zugangsvoraussetzungen für die Heilerziehungspflege-Ausbildung in Niedersachsen wurden verändert. Gerade für alle Absolvent*innen der Realschulen mit dem SEK-I-Abschluss ändert sich der Weg zur HEP-Ausbildung: Zusätzlich zum Schulabschluss kann man nun auch mit einem einjährigen Praktikum wie z. B. ein FSJ oder BfD beginnen. Ebenfalls ist es jetzt teilweise möglich nach dem ersten abgeschlossenen Jahr einer anderen Ausbildung mit der Heilerziehungspflege-Ausbildung zu starten.
Auch nach dem ersten abgeschlossenen Jahr an der FOS oder dem beruflichen Gymnasium kann man mit der HEP-Ausbildung beginnen, wenn man bei der Schulform den Schwerpunkt Gesundheit und Soziales gewählt hat.
Wir freuen uns auf alle Bewerber*innen, die sich jetzt bewerben können! Die weiteren Möglichkeiten für eine Zugangsberechtigung zur HEP-Ausbildung in Niedersachsen folgen hier:
Sie freuen uns sehr auf ihre Bewerbung, wenn Sie
1. eine Hochschulzugangsberechtigung (mind. Fachhochschulreife) und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden nachweisen.
2. den Sekundarabschluss 1 – Realschulabschluss und
• einen erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Persönliche Assistenz) oder
• eine erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung mit Berufsschulabschluss oder
• in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit absolviert hat oder
• den erfolgreichen Besuch
a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder
b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie, Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule oder
c) der Grundstufe (in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung) einer einschlägigen dualen Berufsausbildung oder
d) der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales
einreichen.
Zusätzlich muss ab 3 Monate vor Beginn der Ausbildung die Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung und ein erweitertes Führungszeugnis bescheinigt werden.
Weitere Infos zur Bewerbung und zur Ausbildung finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten schreiben Sie uns oder rufen Sie in Delmenhorst an!