Seit dem 1. Januar 2017 liegt der Pflegeversicherung und den von ihr bereitgestellten Leistungen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde. Damit einher geht ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das anstatt funktioneller Fähigkeiten den Grad der Selbstständigkeit in den Mittelpunkt rückt.
Für die Schülerinnen und Schüler des IWK Lüneburgs ist dies nichts wirklich Neues - sie wurden im Unterricht und in Informationsveranstaltungen umfassend darauf vorbereitet. Aber welche konkreten Auswirkungen hat diese als Paradigmenwechsel bezeichnete Neudefinition von Pflegebedürftigkeit auf den Alltag, vor allem in ambulanten Pflegediensten? Wie hat das Pflegestärkungsgesetz II die Rahmenbedingungen, in denen die Auszubildenden tätig sein müssen, verändert?
Um den Schülerinnen und Schülern dies näherzubringen und einen unmittelbaren Praxisbezug zu kreieren, lud das IWK Lüneburg Referent Thomas Bock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ein. Dieser berichtete direkt aus der Praxis von den Auswirkungen der Reform.