Im Wesentlichen umfasst das Aufgabengebiet der Kinderpfleger/-innen die Unterstützung und Begleitung von Kindern in verschiedenen Altersstufen.
Sie wirken in unterschiedlichen pädagogischen Wirkungsstätten und unterstützen die Fachkräfte in ihrer Arbeit.
Bis einschließlich 07/2023 wird kein Schulgeld erhoben, eine Verlängerung der Schulgeldbefreiung ist vorgesehen.
01.08.2023 bis 31.07.2025