Der Lehrgang wird nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im
Rettungsdienst (520-Stunden-Programm) vom 20.09.1977 sowie der in
Sachsen-Anhalt gültigen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
Rettungssanitätern vom 22.11.1994 durchgeführt.
Aufgaben
- Unterstützung der Rettungsassistenten und Notärzten bei den Versorgungsmaßnahmen am Patienten,
den Maßnahmen der Wiederbelebung und Erhaltung lebenswichtiger Funktionen
- Fachgerechte Betreuung und qualifizierter Transport der Patienten
- Betrieblicher Sanitätsdienst und Krankentransport
14.11.2022 bis 17.02.2023