Berufsbegleitend 10 Monate
Zurzeit keine – sprechen Sie uns gerne an!
Information
Weiterbildung von Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen in der Pflege in § 4 Abs. 3 sind seit dem 01.01.2020 in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV) festgeschrieben.
Gemäß § 27 des Pflegeberufe-Gesetzes sind alle im Zusammenhang mit der Praxisanleitung stehenden Kosten (dazu gehören auch die Kosten für die Qualifizierung von Praxisanleitern) über den Ausgleichfonds bzw. ein bundesweites Umlageverfahren refinanzierbar.
IWK Nordhausen
Bahnhofstraße 21
99734 Nordhausen
Tel: 03631 / 9792991
E-Mail: nordhausen@iwk.eu