Praxisanleiter*in in der Pflege
Art & Dauer
Berufsbegleitend 10 Monate
- 300 Unterrichtsstunden Theorie
Zugangsvoraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung als examinierte*r Gesundheits- und
Kranken-, Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in - Mindestens eine einjährige Berufsausübung in einem der genannten Berufe
Fördermöglichkeiten
Zurzeit keine – sprechen Sie uns gerne an!
Information
Weiterbildung von Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen in der Pflege in § 4 Abs. 3 sind seit dem 01.01.2020 in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV) festgeschrieben.
Gemäß § 27 des Pflegeberufe-Gesetzes sind alle im Zusammenhang mit der Praxisanleitung stehenden Kosten (dazu gehören auch die Kosten für die Qualifizierung von Praxisanleitern) über den Ausgleichfonds bzw. ein bundesweites Umlageverfahren refinanzierbar.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Tätigkeitsnachweis
- Fortbildungspunkte
- 30 Punkte
- Lehrgangsgebühr: 2.338 € (inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühren)
Kontaktdaten
IWK Nordhausen
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
99734 Nordhausen
Tel: 03631 / 9792991
E-Mail: nordhausen@iwk.eu