Informationen zu Ihrer Weiterbildung beim IWK
Ziele des Lehrganges
Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes in der Gesundheits- und Krankenpflege (Staatliche Anerkennung).
Teilnahmevoraussetzung
Eine abgeschlossen Krankenpflegeausbildung (erworben in EU- oder Drittländern), die durch das zuständige Landesamt geprüft sein muss, sowie die
Vorlage eines Deutschkurses Niveau B2 und eine mehrmonatige Berufserfahrung in Deutschland.
Bewerbungsunterlagen
- Bescheid über die Prüfung der Gleichwertigkeit der Pflegeausbildung in der Regel vom niedersächsischen Landesamt für Soziales,
Jugend und Gesundheit in Lüneburg bzw.vom Landesverwaltungsamt, Landesprüfamt für Gesundheitsberufe in Sachsen-Anhalt
- Aufenthaltstitel, ggf. mit Zusatzblatt, Kopie vom Personalausweis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Nachweis über Hepatitis B Impfung
- Nachgewiesene Masernimmunität für nach 970 geborene Personen
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf B2 Niveau
Art und Dauer der Weiterbildung
Die Maßnahme besteht aus 2 Teilen, die entsprechend der individuellen beruflichen Erfahrung in Deutschland belegt werden können.
Teil 1 Einführung in die pflegerische Berufstätigkeit in Deutschland / Vorschaltmaßnahme
Teil 2 Vorbereitungslehrgang auf die Eignungsprüfung
Teil 1 richtet sich an ausländische Pflegekräfte, die bisher keine oder eine nur geringe Berufserfahrung in Deutschland erlangen konnten. Es dient schwerpunktmäßig dazu
unter fachlicher Anleitung theoretische und praktische Erfahrungen im Pflegealltag zu gewinnen und eine gewisse berufliche Routine zu entwickeln.
Teil 2 beinhaltet die direkte Vorbereitung auf die Eignungsprüfung.
Ein Quereinstieg in Teil 2 ist möglich, wenn eine mehrmonatige Berufserfahrung in der deutschen Pflege vor Beginn des Lehrgangs nachgewiesen wird.
- Der Lehrgang erstreckt sich über insgesamt 26 Wochen
(Teil 1: ca. 8 Wochen/ Teil 2: ca. 18 Wochen) und beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht im Wechsel mit praktischen Einsätzen in der Alten- und Krankenpflege
- Der theoretische/praktische Unterricht findet in Delmenhorst u. Osnabrück (Niedersachsen) bzw. Dessau (Sachsen-Anhalt) statt.
- Die Praktika werden in geeigneten Krankenhäusern oder Pflegeheimen in Wohnortnähe absolviert.
- Während der Praktika erfolgt fachpraktischer Einzelunterricht durch das IWK
Für jeden Lehrgangsteil erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
Fortbildungspunkte
Für die Teilnahme können 25 Fortbildungspunkte für die"Registrierung beruflich Pflegender" angerechnet werden.
Inhalte der Weiterbildung
Teil 1 (82 Std.)
- Pflegebasiswissen
Teil 2 (216 Std.)
Modul 1: Grundlagen
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen,
berufliche Anforderungen zu bewältigen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
- Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
Modul 2: Pflegeplanung
- Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
- Pflegedokumentation
Modul 3: Pflegepraxis
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an wirtschaftlichen
und ökologischen Prinzipien ausrichten
Modul 4: Pflegetechniken
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Modul 5: Pflegeberatung
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheitlichen und pflegerelevanten Fragen
fachkundig gewährleisten
Prüfungen und Leistungsnachweise in der Weiterbildung
Jede Modulwoche schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Am Ende von Teil 2 finden eine praktische Prüfung in einer stationären Pflegeeinrichtung nach Vorgaben des Landesamtes sowie eine mündliche Kenntnisprüfung
in Delmenhorst bzw. Dessau statt.
Über die bestandene Eignungsprüfung wird seitens der Schule eine Bescheinigung erteilt. Auf Grundlage dessen erstellt das Landesamt die Erlaubnisurkunde zum Führen der
Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“. Hierfür erhebt das Landesamt für Soziales in Niedersachsen bzw. das Landesverwaltungsamt für Gesundheitsberufe
in Sachsen-Anhalt eine Gebühr von € 250,00, fällig im Prüfungsverfahren.
Zertifizierung
Diese Maßnahme ist zertifiziert.
Finanzierung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (berufliche Weiterbildung/Bildungsgutschein) möglich.
Bei Förderung durch öffentliche Träger wird die Lehrgangsgebühr gesondert berechnet. Für Selbstzahler kommt ggf. auch das Förderprogramm „WIN“
(N-Bank) in Frage. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
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Ihre Weiterbildung beim IWK
Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung an folgenden Standorten:
Wichtiger Hinweis für Sie
Die Zugangsvoraussetzungen und/oder Kursgebühren können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Mitarbeiter/-innen an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gern Auskunft.