In dieser kostenfreien, Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über das Anerkennungsverfahren nach dem Pflegeberufegesetz.
Für ausländische Pflegekräfte ist eine Tätigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland nur möglich, wenn sie das Anerkennungsverfahren nach Pflegeberufegesetz erfolgreich durchlaufen haben. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) wird im Detail durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die Finanzierungsverordnung (PflAFinV) umgesetzt.
Zusätzlich erhalten Sie zur Umsetzung der neuen Pflegeassistenzausbildung Informationen zur bundeseinheitlichen Pflegehelferausbildung.
Wir freuen uns darüber hinaus auf einen konstruktiven Austausch.
IWK Nordhausen
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99734 Nordhausen
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