Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern am und für den Patienten sowie für die Angehörigen verlangt von einem Praxisanleiter täglich hohes Fachwissen. Wir möchten Ihnen mit unseren Fortbildungsschwerpunkten ein gezieltes Angebot zur Wissensauffrischung, -förderung und -verinnerlichung für Praxisanleiter*innen geben. Gemäß §4 PflAPrV sind ausgebildete Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24h einen berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.
- Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
- die Herausforderungen in der Rolle des*r Praxisanleiters*in
- mit ethischen Entscheidungsfindungen souverän umgehen
IWK Halle
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