Qualifizierungslehrgang – Techniken der Behandlungspflege gem. §§ 132, 132a SGB V

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Die Weiterbildung befähigt Pflegehilfskräfte ohne formale Qualifikation, genau beschriebene Leistungen der Behandlungspflege durchzuführen. Die Teilnehmer*innen erlangen das Wissen und die praktischen Fähigkeiten zur Durchführung.

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