Einführung
Für Schüler/-innen der IWK-Schulen sowie für Interessenten/Interessentinnen an Aus-, Fort- und Weiterbildungen haben wir eine Liste von Förderprogrammen zusammengestellt, die Ihnen die Finanzierung Ihrer Bildungsbemühungen erleichtern soll. Die folgende Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; vor allem Länder- oder kommunale Programme sind nicht vollständig berücksichtigt.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Fördermöglichkeiten als sozial- und bildungspolitisches Instrument einem fortlaufenden Wechsel in den Schwerpunktbildungen und bei den individuellen Voraussetzungen unterliegen.
Trotz aller Bemühungen auf korrekte Angaben wird seitens der IWK keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Hinweise übernommen.
Freundlichst
IHR IWK-Team
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"Meister-BAföG" - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen und er muss über dem Niveau eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Anerkannt werden auch gleichwertige Abschlüsse nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft sowie besondere Formen der Fortbildung in der Altenpflege. Alle Informationen finden Sie unter: www.meister-bafoeg.net
» Dort gibt es auch weitere Verweise zur Beratung und zur Antragstellung sowie Möglichkeiten zum Download von Infomaterial -
"Sachsen-Anhalt KARRIERE" - das zinsgünstige Darlehen
Sachsen-Anhalter/-innen, die aktiv an ihrem beruflichen Weiterkommen arbeiten, haben auch in Zukunft bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bieten Ihnen nachhaltig persönliche Chancen. In diesem Sinne unterstützt das zinsgünstige Darlehen "Sachsen-Anhalt KARRIERE" den Ausbau Ihrer persönlichen Perspektiven.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website: www.ib-lsa.de
oder über die kostenlose Hotline 0800 5600757 -
Agentur für Arbeit / ARGE
Leistungsempfänger/-innen von Arbeitslosengeld I und II sowie andere Anspruchsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen und Bildungsgutscheine für die Zeit ihrer schulischen Ausbildung beim IWK erhalten. Es wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur bzw. zur zuständigen ARGE mit der Bitte aufzunehmen, vollständig über die Fördermöglichkeiten bei schulischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen informiert zu werden. Erste Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de -
Begabtenförderung
Für besonders engagierte und leistungsstarke IWK-Absolventen/Absolventinnen bietet sich der Antrag auf ein Stipendium durch die "Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung" an. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt in der Abschlussprüfung von besser als 2 oder von mindestens 87 Punkten. Das Stipendium läuft über zwei Jahre und neun Monate und ist finanziell attraktiv ausgestattet. Erste Informationen finden Sie unter: www.begabtenfoerderung.de
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Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Zeitsoldat(inn)en werden im Regelfall in Vorbereitung auf die Beendigung ihrer Dienstzeit bei beruflichen Ausbildungsbemühungen gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu auch die Übernahme der Kosten einer IWK-Ausbildung zählen. Interessenten/Interessentinnen mit entsprechendem Hintergrund wird empfohlen, sich frühzeitig an die für sie zuständige Dienststelle zu wenden. Erste Informationen finden Sie unter: www.bfd.bundeswehr.de
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Bildungskredit des Bundes
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, aus staatlichen Mitteln einen verzinslichen Bildungskredit für Teile der beruflichen Ausbildung an IWK-Schulen zu erhalten. Die Anträge sind beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Erste Informationen erhalten Sie unter: www.bildungskredit.de
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Bildungsprämie
Ein bisher weitgehend unbekanntes Förderinstrument bilden Prämiengutscheine, die im Rahmen der "Bildungsprämie" vergeben werden. Solche Prämiengutscheine können ein zusätzliches Finanzierungsinstrument speziell für kurzzeitige Fort- und Weiterbildungen bilden. Voraussetzung ist immer die Bereitstellung eines eigenen Beitrags. Erste Informationen finden Sie im Internet unter: www.bildungspraemie.info
» Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der Bildungsprämie" -
Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften
Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem nach vorangegangenen Unfällen, können IWK-Schüler/-innen Leistungen zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung oder der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten. Angehenden Schüler/-innen, die Hinweis darauf haben, womöglich für eine Rehabilitationsförderung berechtigt zu sein, wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Bei solchen Gesprächen sollte ausdrücklich darum gebeten werden, über sämtliche infrage kommenden Rehabilitationsleistungen vollständig informiert zu werden.
Erste Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de -
Individuelles Finanzierungsangebot der IWK gemeinnützige GmbH
Im Einzelfall ist das IWK dazu bereit, die Teilnehmer/-innen bei der Finanzierung ihrer Ausbildung durch eine Verringerung der monatlichen Rate, über eine Verlängerung des Zahlungszeitraumes oder durch eine begrenzte Stundung zu unterstützen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte jeweils die für Sie zuständigen IWK-Mitarbeiter/-innen an!
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Schüler-BAföG
Die wichtigste Fördermöglichkeit für schulische Erstausbildungen im Gesundheitswesen ist für viele junge Menschen das Schüler-Bafög. Zuständig für Informationen, Antragsannahme und Schüler-Bafög-Gewährung ist das jeweilige örtliche "Amt für Ausbildungsförderung". Wir empfehlen, frühzeitig einen Kontakt zu dem zuständigen Amt aufzunehmen. Erste Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung erhalten Sie im Internet unter: www.bafoeg.bmbf.de
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