Das Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege, im folgenden „IWK“, führt Ausbildungsmaßnahmen durch. Die Ausbildungsmaßnahmen werden laut neuestem Angebot des jeweiligen Instituts und unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1.1.1 Wenn für eine Ausbildungsmaßnahme besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem*der Teilnehmer*in, im folgenden „TN“, erfüllt werden. Über Ausnahmen entscheidet das IWK oder die sonst zuständige Stelle.
1.1.2 Die Teilnahmevoraussetzungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen und/oder im Sekretariat zu erfragen und werden vom IWK geprüft.
1.2.1 Die Daten des*der TN werden EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert, sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet.
1.2.2 Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bedienen wir uns einer Datenverarbeitungsanlage. Personenbezogene Daten des*der TN werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben. Mit der Anmeldung erklärt sich der*die TN mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zweck der Abwicklung des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs mit ihm*ihr einverstanden.
1.3.1 Die Kosten einer Ausbildungsmaßnahme bestehen u. a. aus einer Anmeldegebühr und einem monatlichen Schulgeld. Die Höhe dieser Beträge sind der Anmeldung zu entnehmen.
1.3.2 Die Kosten für Arbeitsbekleidung sind mit deren Ausgabe fällig.
1.3.3 Ratenzahlungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
1.4.1 Der Beginn einer Ausbildungsmaßnahme ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann die Ausbildung verschoben oder abgesagt werden, sofern auf der Anmeldung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
1.4.2 Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme – vorbehaltlich anderweitiger Gesetzesregelungen – kein Widerrufsrecht mehr. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf erhält der*die TN bereits entrichtetes Schulgeld erstattet. Ansonsten gelten die Regelungen gem. Ziffer 1.7, Ziffer 2.2 und es entstehen die entsprechenden Kosten, es sei denn, der*die TN beweist, dass dem IWK kein entsprechender Schaden entstanden ist.
1.4.3 Bei einer Verschiebung der Ausbildung gem. Ziffer 1.4.1 oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des*der TN; im Fall der Unterbrechung hat der*die TN das Schulgeld anteilig für die bereits erfolgte Ausbildung zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
1.5.1 Der*die TN hat am Unterricht einschließlich aller Prüfungen und Klausuren regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten.
1.5.2 Der*die TN hat sich die Arbeitsmittel, soweit diese nicht gestellt werden, auf eigene Kosten zu beschaffen.
1.5.3 Der*die TN hat die Anweisungen der Mitarbeiter*innen des IWK und die Hausordnung zu befolgen.
1.6.1 Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des*der TN – sei er vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen – ist das IWK berechtigt, den*die TN von der weiteren Ausbildungsmaßnahme auszuschließen.
1.6.2 Sollte ein*e TN trotz schriftlicher Abmahnung erneut gegen seine*ihre Pflichten gem. Ziffer 1.5 der Teilnahmebedingungen grob verstoßen haben, behält sich das IWK vor, den*die TN von der weiteren Teilnahme der Ausbildungsmaßnahme auszuschließen.
1.7.1 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
1.7.2 Bei Ausbildungsmaßnahmen, die bis zu 6 Monate dauern, ist – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen – die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
1.7.3 Bei Kündigung durch den*die TN erfolgt eine Schlussabrechnung mit Kostenberechnung bis zum ordentlichen Kündigungstermin.
1.8.1 Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richtet sich nach den Prüfungsordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen. Diese können im Institut eingesehen werden. Jede*r TN, die*der an der Ausbildungsmaßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.
1.8.2 Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z. B. Landesschulbehörde) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zahlungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt das IWK keine Haftung: für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der*die TN selbst verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um eine SGB-geförderte Maßnahme.
1.8.3 Für Wiederholungsprüfungen werden folgende Wiederholungsprüfungsgebühren erhoben:
Mündliche Prüfung: doppelte Höhe der normalen Prüfungsgebühr
Schriftliche Prüfung: doppelte Höhe der normalen Prüfungsgebühr
Praktische Prüfung: dreifache Höhe der normalen Prüfungsgebühr
Sofern keine normale Prüfungsgebühr der Höhe nach ausgewiesen ist, wird eine normale Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 € zugrunde gelegt.
1.9.1 Hat das IWK nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet das IWK, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom IWK für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet das IWK nur für etwaige damit verbundene Nachteile des*der TN.
1.10.1 Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem*der TN kann nach eingetretenem Zahlungsverzug ein Betrag in Höhe von 5,00 € zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der*die TN weist dem IWK nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
1.10.2 Sobald der*die TN mit seinen*ihren vertraglich geschuldeten Zahlungen in Verzug geraten ist, ist das IWK berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
1.11.1 Der Gerichtsstand ist Delmenhorst, wenn der*die TN keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
1.12.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser TN-Bedingungen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Ausbildungsmaßnahmen; Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
1.12.2 Im Übrigen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2.1.1 Die Anmeldegebühr ist in voller Höhe bei Anmeldung fällig. Eine Erstattung der Anmeldegebühr kommt nur in Betracht, wenn die Ausbildungsmaßnahme seitens des IWK nicht durchgeführt wird.
2.1.2 Die Lehrgangskosten sind lt. Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung.
2.1.3 Für den Fall, dass der*die TN wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter unentschuldigter Fehlzeiten, fehlender schriftlicher Kündigung, falscher Angaben zu Kostenträgern oder falscher Angaben zu geltenden Fördervoraussetzungen die Förderung durch die Bundesländer verliert, ist der*die TN zur Erstattung der rückständigen bzw. weiteren Fördergelder, Schulgelder und Nebenkosten verpflichtet.
2.1.4 Sofern die Landesförderung unter Vorbehalt (z. B. ausreichende Haushaltsmittel) bewilligt wird, behält sich das IWK ausdrücklich vor, die ausstehenden Kosten lt. A+R von dem*der TN einzufordern.
2.1.5 Etwaige Kostenübernahmeerklärungen ändern nichts daran, dass der*die TN Vertragspartner ist.
Der*die TN kann bei Ausbildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Ausbildungshalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich kündigen. Danach kann der*die TN den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des nächsten Kalenderquartals ordentlich kündigen.
Stand: 30.03.2021