Teilnahmebedingungen für Weiterbildungen

01. Teilnahmeberechtigung

Wenn für eine Weiterbildung besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem*der Teilnehmer*in erfüllt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind den Weiterbildungsangeboten zu entnehmen und werden vom Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege (IWK) geprüft.

02. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Weiterbildungen erfolgt durch ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des entsprechenden Anmeldeformulars. Mit der Unterschrift erkennt der*die Anmeldende die Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseinganges der Anmeldegebühr berücksichtigt.

Die Anmeldung ist für das IWK erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung an den*die Teilnehmer*in erfolgt ist. Durch die schriftliche Vertragsbestätigung kommt der Vertragsabschluss zustande.

03. Lehrgangskosten

Für die Teilnahme an den Weiterbildungen werden Lehrgangskosten erhoben. Die Lehrgangskosten bestehen u.a. aus Lehrgangsgebühr und Anmeldegebühr.

Die Anmeldegebühr ist mit der Anmeldung nach Rechnungsstellung in voller Höhe fällig und wird nur im Fall der Ziffer 4 Absatz I (Absage des Lehrganges) erstattet. Die Höhe der Gebühren ist der Anmeldung und Rechnung zu entnehmen.

Die Lehrgangskosten sind lt. Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung.

04. Kosten Wiederholungsprüfungen

Für Wiederholungsprüfungen werden folgende Wiederholungsprüfungsgebühren erhoben:
Mündliche Prüfung: doppelte Höhe der normalen Prüfungsgebühr
Schriftliche Prüfung: doppelte Höhe der normalen Prüfungsgebühr
Praktische Prüfung: dreifache Höhe der normalen Prüfungsgebühr

Sofern keine normale Prüfungsgebühr der Höhe nach ausgewiesen ist, wird eine normale Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 € zugrunde gelegt.

05. Verzugskosten

Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem*der Teilnehmer*in kann nach eingetretenem Zahlungsverzug ein Betrag in Höhe von 5,00 € zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der*die Teilnehmer*in weist dem IWK nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Sobald der*die Teilnehmer*in mit seinen*ihren vertraglich geschuldeten Zahlungen in Verzug geraten ist, ist das IWK berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

06. Durchführung / Rücktritt

Der Beginn des Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden.

Bei einer Verschiebung des Lehrganges besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht des*der Teilnehmers*Teilnehmerin.

Die Anmeldung des*der Teilnehmers*Teilnehmerin kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme kein Widerrufsrecht mehr. Bei rechtzeitigem, ordnungsgemäß erklärtem schriftlichem Widerruf erhält der*die Teilnehmer*in bereits entrichtete Lehrgangskosten (ausschließlich der Anmeldegebühr) erstattet.

07. Kündigung

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Bei Weiterbildungen, die bis zu 6 Monaten dauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Bei Weiterbildungen, die länger als 6 Monate dauern, kann der Vertrag erstmals nach Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich gekündigt werden, danach mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Kalenderquartalsende.

Die Berechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt bei ordnungsgemäßer Kündigung, unabhängig von etwaigen zuvor vereinbarten Ratenzahlungen, auf Basis der bis zum Ende der Kündigungsfrist angebotenen Kursstunden; die Geltung des § 615 S. 2 BGB wird abbedungen.

08. Pflichten der Teilnehmer

Der*Die Teilnehmer*in hat die Anweisungen der Mitarbeiter*innen des IWK, der Lehrkräfte und die Hausordnung zu befolgen.

Der*Die Teilnehmer*in hat die Lehrgangskosten lt. Rechnungsstellung zu zahlen.

09. Ausschluss

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des*der Teilnehmers*Teilnehmerin – sei er vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen – sowie bei wiederholten Verstößen ist das IWK berechtigt, den*die Teilnehmer*in von der weiteren Maßnahme auszuschließen.

10. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebedingungen

Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richtet sich nach den Prüfungsordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen. Diese können im Institut eingesehen werden.

Jede*r Teilnehmer*in, die*der an der Ausbildungsmaßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.

Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z. B. Landesschulbehörde) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zahlungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt das IWK keine Haftung: für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der*die Teilnehmer*in selbst verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um eine SGB-geförderte Maßnahme.

11. Datenschutz

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bedienen wir uns einer Datenverarbeitungsanlage. Personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben.

Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmer*in mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zweck der Abwicklung des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs mit ihm*ihr einverstanden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser TN-Bedingungen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Weiterbildungsmaßnahmen; Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Delmenhorst.

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