Im Rahmen des Pflege-Entwicklungsgesetzessind Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens verpflichtet, ein Qualitätsmanagement einzuführen bzw. Weiterzuentwickeln. Mit dieser Fortbildung sollen Sie befähigt
werden, Ihre Tätigkeit als Qualitätsmanagement- Beauftragte/-r mit hoher Fach- und
Methodenkompetenz durchzuführen.
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